Die „Strandhausaffäre“: Alles nur hausgemacht!?
In den letzten Wochen wurde viel über die „Strandhausaffäre“ berichtet. Für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt war vor allem unverständlich, wie es dazu kommen konnte. Außerdem wurde sehr bedauert, dass das Strandhaus als Veranstaltungsort (u.a. After-Work und Hochzeiten) nicht mehr zur Verfügung steht. Nach den Informationen die unserer Fraktion bisher vorliegen, ergibt sich für uns folgendes Bild: Der ganze Rechtsstreit und den damit verbundenen hohen Anwalts- und Gerichtskosten hätte vermieden werden können! Und immerhin sprechen wir hier laut eigenen Angaben der Stadtwerke von immerhin einer halben Million Euro an Steuergeldern! Das Heft des Handelns lag bei den Stadtwerken. Die Werksleitung hätte eine weitere Vertragsverlängerung stoppen können. Dies ist aber offenkundig nicht geschehen. Auf unsere Nachfrage, warum dieser Vorgang nicht gestoppt wurde, hat man uns bisher keine Antwort gegeben. Im öffentlichen Urteil des Landgerichtes Kiel liest man auf der 42-seitigen Urteilsbegründung sehr deutlich, dass hier auf Seiten der Stadtwerke zu wenig, bzw. gar nicht gehandelt wurde. Wir als FREIE WÄHLER stehen auch für wirtschaftliche Vernunft. Deshalb kann es aus unserer Sicht nicht sein, dass nun der Steuerzahler diese Rechnung begleichen soll! Sinnvoller wäre aus unserer Sicht gewesen, dass die Stadtwerke den Sachverhalt eingestanden hätten um dann eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das hätte die Steuerzahler vermutlich weniger gekostet. Haben denn die Anwälte der Stadt Norderstedt nicht darauf hingewiesen, dass die rechtliche Situation ganz offenbar eindeutig ist und die Erfolgsaussichten diese Klage zu gewinnen mehr als gering waren? Oder wurde dieser Hinweis von den Stadtwerken ignoriert? Das der Bevollmächtige der Stadtwerke intern seine Kompetenzen überschritten hat ist unstrittig, spielt aber leider im Außenverhältnis keine Rolle. So ist es auch im Urteil des Landgerichts Kiel mit Bezug auf die Vertragslaufzeit nachzulesen. Der Pächter konnte und musste nicht wissen, welche Befugnisse intern der Bevollmächtige der Stadtwerke hatte. Er war der offizielle Vertreter der Stadtwerke nach außen und hatte schon die 6 Jahre zuvor die ganzen vertraglichen Dinge mit dem Pächter geklärt. Betroffen von dieser Situation sind aber nicht nur die Stadtwerke und der Pächter, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Ihnen wird derzeit der Veranstaltungsort im Strandhaus genommen. Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER, dass nun von beiden Seiten schnellst möglich eine Lösung gefunden wird, damit das Strandhaus für die Öffentlichkeit seine Türen wieder aufmachen kann. Als Vermittlerin in dieser Situation könnte doch unsere Oberbürgermeisterin agieren, quasi als Chefin vom Ganzen. Eine Lösung in dieser Sache müsste doch auch im Interesse der Stadt Norderstedt liegen. Und diese Lösung muss natürlich auch eine Instandsetzung des Gebäudes beinhalten. In der Pressemitteilung der Stadtwerke heißt es weiter, man hätte mit dem Strandhaus Verluste gemacht. Das wäre doch noch ein weiterer Grund zum Handeln gewesen und dem Bevollmächtigen die Anweisung zu geben, den Vertrag nicht mehr zu verlängern. Oder die Vertragsbedingungen mit dem Pächter so zu verhandeln und anzupassen, dass beide Seiten davon profitieren. Am Ende stehen jetzt bisher 500.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten. Aus Sicht unserer Fraktion eine Verschwendung von Steuergeldern. Für diese Summe hätte man mit Sicherheit das eine oder andere am Gebäude instand setzen können. Norderstedt, den 30.11.2022 TT
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