Dezember 2022

Kommunalwahl 2023 Liste der Kandidaten

Kommunalwahl 2023: FREIE WÄHLER nominieren Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für Norderstedt Wir FREIE WÄHLER in Norderstedt haben auf unserer Aufstellungsversammlung am 10.12.2022 unsere Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen im nächsten Jahr zur Stadtvertretung in Norderstedt aufgestellt. Dabei konnten wir alle 20 Wahlkreise besetzen. Als Spitzenkandidat haben wir wie schon vor 5 Jahren unseren Stadtvertreter Thomas Thedens gewählt, der unsere Fraktion der FREIEN WÄHLER in der Stadtvertretung Norderstedt seit 2020 führt. Ihm folgen mit Julia Glagau und Kathrin Arbeck zwei bürgerliche Mitglieder der Norderstedter Fraktion. Auf die weiteren Listenplätze haben wir den Stadtvertreter Volker Schenppe, Christina Juckel und Patrick Lehmitz gewählt. Thomas Thedens fasste die bisherige Arbeit der Fraktion FREIE WÄHLER in der Stadtvertretung Norderstedt zusammen und erklärte, diese auch in der kommenden Wahlperiode fortsetzen zu wollen. „Wir gehen die Dinge pragmatisch an und werden uns dafür einsetzen, sachorientierte Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu erreichen. Dazu zählen eine flächendeckende, zeitgemäße und bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen und Kitas für alle Kinder dieser Stadt. Eine ganzheitliche, zukunftsorientierte Stadtplanung unter Berücksichtigung aller Faktoren hin zum „Urbanen Dorf“. Aber auch mehr Raum für Bildung und Kultur für alle Norderstedterinnen und Norderstedter. Sowie ein intelligentes und klimafreundliches Mobilitätskonzept, barrierefrei für alle Verkehrsteilnehmer!“ „Wir FREIE WÄHLER werden die Entwicklung unserer Stadt weiter mit Mut und Augenmaß voranbringen. Wir verstehen uns als Bürgerbewegung aus der Mitte der Gesellschaft für die Gesellschaft. Wir stehen für eine leistungs- und handlungsfähige Stadt, die auch in den derzeit unsicheren und schwierigen Zeiten unseren Bürgerinnen und Bürgern Stabilität und Sicherheit gibt.“ „Wir sind Bürgerinnen und Bürger, die sich zusammengefunden haben, um sich für das Allgemeinwohl in unserer Stadt einzusetzen. Unsere politische Überzeugung ist frei von Ideologien, sowie stets an der Sache orientiert. So sind wir in den letzten Jahren stetig gewachsen.“ Norderstedt, den 14.12.2022 TT

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Die „Strandhausaffäre“: Alles nur hausgemacht!?

Die „Strandhausaffäre“: Alles nur hausgemacht!?

In den letzten Wochen wurde viel über die „Strandhausaffäre“ berichtet. Für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt war vor allem unverständlich, wie es dazu kommen konnte. Außerdem wurde sehr bedauert, dass das Strandhaus als Veranstaltungsort (u.a. After-Work und Hochzeiten) nicht mehr zur Verfügung steht. Nach den Informationen die unserer Fraktion bisher vorliegen, ergibt sich für uns folgendes Bild: Der ganze Rechtsstreit und den damit verbundenen hohen Anwalts- und Gerichtskosten hätte vermieden werden können! Und immerhin sprechen wir hier laut eigenen Angaben der Stadtwerke von immerhin einer halben Million Euro an Steuergeldern! Das Heft des Handelns lag bei den Stadtwerken. Die Werksleitung hätte eine weitere Vertragsverlängerung stoppen können. Dies ist aber offenkundig nicht geschehen. Auf unsere Nachfrage, warum dieser Vorgang nicht gestoppt wurde, hat man uns bisher keine Antwort gegeben. Im öffentlichen Urteil des Landgerichtes Kiel liest man auf der 42-seitigen Urteilsbegründung sehr deutlich, dass hier auf Seiten der Stadtwerke zu wenig, bzw. gar nicht gehandelt wurde. Wir als FREIE WÄHLER stehen auch für wirtschaftliche Vernunft. Deshalb kann es aus unserer Sicht nicht sein, dass nun der Steuerzahler diese Rechnung begleichen soll! Sinnvoller wäre aus unserer Sicht gewesen, dass die Stadtwerke den Sachverhalt eingestanden hätten um dann eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das hätte die Steuerzahler vermutlich weniger gekostet. Haben denn die Anwälte der Stadt Norderstedt nicht darauf hingewiesen, dass die rechtliche Situation ganz offenbar eindeutig ist und die Erfolgsaussichten diese Klage zu gewinnen mehr als gering waren? Oder wurde dieser Hinweis von den Stadtwerken ignoriert? Das der Bevollmächtige der Stadtwerke intern seine Kompetenzen überschritten hat ist unstrittig, spielt aber leider im Außenverhältnis keine Rolle. So ist es auch im Urteil des Landgerichts Kiel mit Bezug auf die Vertragslaufzeit nachzulesen. Der Pächter konnte und musste nicht wissen, welche Befugnisse intern der Bevollmächtige der Stadtwerke hatte. Er war der offizielle Vertreter der Stadtwerke nach außen und hatte schon die 6 Jahre zuvor die ganzen vertraglichen Dinge mit dem Pächter geklärt. Betroffen von dieser Situation sind aber nicht nur die Stadtwerke und der Pächter, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Ihnen wird derzeit der Veranstaltungsort im Strandhaus genommen. Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER, dass nun von beiden Seiten schnellst möglich eine Lösung gefunden wird, damit das Strandhaus für die Öffentlichkeit seine Türen wieder aufmachen kann. Als Vermittlerin in dieser Situation könnte doch unsere Oberbürgermeisterin agieren, quasi als Chefin vom Ganzen. Eine Lösung in dieser Sache müsste doch auch im Interesse der Stadt Norderstedt liegen. Und diese Lösung muss natürlich auch eine Instandsetzung des Gebäudes beinhalten. In der Pressemitteilung der Stadtwerke heißt es weiter, man hätte mit dem Strandhaus Verluste gemacht. Das wäre doch noch ein weiterer Grund zum Handeln gewesen und dem Bevollmächtigen die Anweisung zu geben, den Vertrag nicht mehr zu verlängern. Oder die Vertragsbedingungen mit dem Pächter so zu verhandeln und anzupassen, dass beide Seiten davon profitieren. Am Ende stehen jetzt bisher 500.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten. Aus Sicht unserer Fraktion eine Verschwendung von Steuergeldern. Für diese Summe hätte man mit Sicherheit das eine oder andere am Gebäude instand setzen können. Norderstedt, den 30.11.2022 TT

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